Im Einsatzfall kann die Regelung des öffentlichen Verkehres durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen. Außerhalb eines Einsatzes ist dies nur nach erfolgter Schulung durch die Polizei zulässig.
Aus diesem Grund trafen sich Feuerwehrmitglieder aus dem gesamten Abschnitt am Donnerstagabend, den 03.08.2022 um, nach den einleitenden Worten von Abschnittskommandant ABI Ing. Walter Stockner, die erforderliche Schulung unter der Leitung von Polizeipostenkommandant Jakob Annewanter zu absolvieren.
Zusätzlich gab es zum Abschluss die wichtigsten Hinweis für das Verhalten bei Blaulichtfahrten mit allen Sonderregelungen und Bestimmungen
Die erlernten Kenntnisse können Ende August gleich beim Unterstützungseinsatz zur Absicherung des Ötztaler Radmarathon in die Praxis umgesetzt werden.